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Allgemeine Geschäftsbedingungen cinespot GmbH gültig ab 01.08.2011
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§ 1 Allgemeine Bestimmungen Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit unseren Vertragspartnern. Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich erfolgen und von uns bestätigt werden. § 2 Anwendbares Recht Der zugrunde liegende Produktionsvertrag unterliegt dem Werkvertragsrecht im Sinne §§ 631 ff. BGB. Die vom Produzenten gefertigten Produkte sind geistige Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. § 3 Zustandekommen des Vertrags Mit dem Auftrag und der darauf folgenden Auftragsbestätigung durch die cinespot GmbH nimmt der Vertragspartner das Vertragsangebot verbindlich an. Der Auftrag kann nur schriftlich erteilt werden. Die Aufrechterhaltung des Angebot unterliegt einer vertraglich zu vereinbarenden Annahmefrist. Wenn nichts vereinbart wurde gilt |
eine Annahmefrist von 14 Werktagen. Eine Veränderung des Vertragstextes durch den Auftraggeber wird als neues Angebot angesehen und benötigt für den Abschuss des Vertrages unserer Annahme. Von uns übermittelte Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen oder sonstige Angaben, insbesondere die Darstellungen auf unserer Internetseite und im Video-Konfigurator sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Nutzungsrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn kein Vertrag mit uns zustande kommt, unverzüglich an uns zurückzugeben. § 4 Leistungen Wir schulden dem Vertragspartner ordnungsgemäße Leistung. Wir sind nicht verpflichtet, künstlerische, ästhetische oder ähnliche Anforderungen zu erfüllen, wenn diese nicht in der nach § 3 Absatz (2) maßgeblichen Auftragsbestätigung bezeichnet sind. § 5 Nutzungsrechte Mit der Produktion wird der Produzent Inhaber sämtlicher Rechte für Verwendung, die der Vertragspartner mit dem Endprodukt beabsichtigt. Der Produzent behält sich bis zur vollständigen |
Bezahlung des Produktionspreises ein Eigentumsrecht vor. Bei vollständiger Bezahlung der Rechnung gehen Nutzungsrechte und sämtliche Urheberrechte am fertig gestellten Produkt auf den Vertragspartner über, wenn nicht anderes vereinbart wurde. § 6 Referenzen, Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit cinespot behält sich das Recht vor, Kunden in Form einer Referenzliste zu nennen und die produzierten Videos gegebenenfalls im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. § 7 Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf der Grundlage des Angebotes abgerechnet. Da es sich vornehmlich um Geschäftskundenbeziehungen (B2B) handelt werden alle Preise netto zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sollte das Finanzamt aus irgendeinem Grund einen anderen Mehrwertsteuersatz als den auf der Rechnung ausgewiesenen festsetzen, so ist die cinespot GmbH... |